Rechtsprechung
BGH, 29.10.1969 - IV ZR 640/68 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
AKB § 2 Nr. 2 c; AKB § 7 V; VVG § 6 Abs. 3
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Versicherungsschutz - Schadenanzeige - Obliegenheitsverletzung - Gericht - Vorsatz - Schadenfall - Leistungspflicht - Führerschein
Papierfundstellen
- VersR 1970, 26
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 30.04.1969 - IV ZR 550/68
Beweislast des Haftpflichtversicherers bei Unfallflucht
Auszug aus BGH, 29.10.1969 - IV ZR 640/68
Die Ausführungen des Berufungsgerichts zur Verwirkung können ebenso wie die dagegen gerichteten Angriffe der Revision auf sich beruhen, weil die falschen Angaben des Klägers in der Schadenanzeige nicht zur Leistungsfreiheit der Beklagten geführt haben.: Hierbei kann dahinstehen, ob die Beklagte nicht schon deshalb zur Leistung verpflichtet geblieben ist, weil nach dem Urteil des erkennenden Senats vom 30. April 1969 - IV ZR 550/68 (VersR 1969, 694 = NJW 1969, 1384) - eine vorsätzliche Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers, die folgenlos geblieben ist, den Versicherer nur dann von seiner Leistungspflicht befreit, wenn ein v o r s ä t z l i c h e s Handeln des Versicherungsnehmers zur Überzeugung des Gerichts f e s t s t e h t . - BGH, 08.05.1967 - II ZR 17/65
Gewährung von Haftpflichtversicherungsschutz gegen die Folgen eines …
Auszug aus BGH, 29.10.1969 - IV ZR 640/68
Diese Rechtsfolge tritt aber nur ein, wenn der Versicherer den Versicherungsnehmer vorher ausdrücklich darüber belehrt hat, daß dieser seinen Anspruch auf Versicherungsschutz auch dann verliert, wenn dem Versicherer durch die unrichtigen Angaben kein Nachteil entsteht (BGHZ 48, 7 - VersR 1967, 593; BGH VersR 1968, 1155/56; 1969, 214/15). - BGH, 16.10.1968 - IV ZR 504/68
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 29.10.1969 - IV ZR 640/68
Diese Rechtsfolge tritt aber nur ein, wenn der Versicherer den Versicherungsnehmer vorher ausdrücklich darüber belehrt hat, daß dieser seinen Anspruch auf Versicherungsschutz auch dann verliert, wenn dem Versicherer durch die unrichtigen Angaben kein Nachteil entsteht (BGHZ 48, 7 - VersR 1967, 593; BGH VersR 1968, 1155/56; 1969, 214/15).
- BGH, 20.12.1972 - IV ZR 57/71
Leistungsfreiheit des Fahrzeugversicherers wegen vorsätzlicher Verletzung der …
Die Belehrungspflicht des Versicherers hat der Bundesgerichtshof für die Kfz-Haftpflichtversicherung entwickelt (BGHZ 48, 7 = VersR 1967, 593; VersR 1968, 1155; 1969, 214; 1970, 26 und 1047).Denn dem Versicherungsnehmer muss klar und unmissverständlich gesagt werden, dass er bei vorsätzlich falschen Angaben seinen Anspruch auf Versicherungsschutz auch dann verliert, wenn sein Verhalten dem Versicherer keine Nachteile gebracht hat (BGH VersR 1970, 26/27 und 1046/47).
- OLG Saarbrücken, 09.01.2008 - 5 U 281/07
Zum Ausschluss der Versicherungsleistung bei vorsätzlich falschen Angaben des …
Da diese weitreichenden Rechtsfolgen, wie sie u.a. in den AKB formuliert sind, der Masse der Versicherten im Einzelnen nicht geläufig sind, muss der Versicherer für eine entsprechende Belehrung des Versicherungsnehmers sorgen (…Senat, Urt. v. 20.04.2005 - 5 U 506/04-55 - ZfSch 2005, 446; vgl. BGH, Urt. v. 29.10.1969 - IV ZR 640/68 - VersR 1970, 26;… Senat, Urt. v. 22.11.2006 - 5 U 269/06-43 - VersR 2007, 977). - BGH, 20.11.1970 - IV ZR 1074/68
Aufklärungspflicht - Leistungsfreiheit - Schadenbericht
Es ist zwar richtig, dass die veröffentlichten Entscheidungen (außer den genannten noch BGH VersR 1968, 1155; 1969, 214; 1970, 26) Fälle aus dem Gebiet der Kraftfahrversicherung betrafen. - BGH, 18.09.1970 - IV ZR 1065/68
Umfang einer Kraftverkehrsversicherung - Abänderung eines Versicherungsvertrages …
An dieser Rechtsprechung hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 29. Oktober 1969 (VersR 1970, 26) festgehalten. - BGH, 23.06.1971 - IV ZR 44/70
Überschreitung der Klagefrist - Verlängerung - Spätere Entscheidung des …
Die daraus nach § 7 V AKB an sich folgende Leistungsfreiheit kann die Beklagte jedoch nicht geltend machen, weil sie im Vordruck der Schaden anzeige den Kläger auf den ihm bei falschen Angaben drohenden Rechtsverlust nicht hingewiesen hat (vgl. BGHZ 48, 7, 9 = VersR 1967, 593/94; BGH VersR 1970, 26, 1046).